Schulsozialarbeit
Jugendhilfe und Schule sind in Deutschland getrennte gesellschaftliche Aufgabenfelder. Beide sollen das Hineinwachsen in unsere demokratisch geprägte Gesellschaft unterstützen und fördern. § 81 KJHG und die Schulgesetze der Länder fordern zur gegenseitigen Zusammenarbeit auf.
Wenn die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Jugendarbeit und Schule gut funktioniert, dann steht den Heranwachsenden vor Ort ein anregendes Lern- und Lebensfeld zur Verfügung, in dem sie vor Gefahren geschützt werden, ihre Talente entdecken und ihre individuellen Persönlichkeiten entwickeln können.
Was ist Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist professionelle Soziale Arbeit in einer Schule - mit allen und für alle Menschen, die dort lernen und arbeiten.
Am Beispiel NRW hier eine Übersicht der zentralen rechtlichen Aspekte:
Basierend auf §13a KJHG hat das Land NRW im September 2021 zur Förderung der Schulsozialarbeit in NRW den Erlass BASS 11-02 Nr.45 veröffentlicht.
Das Schulminsterium NRW stellt die
Förderung der Schulsozialarbeit in NRW auf seiner HP kompakt dar.
Im "Fachkreis Schulsozialarbeit NRW", einem Fachgremium des MKJFGFI und des MSB, werden die Entwicklungen regelmäßig beraten.
Die Aufgaben der Jugendhilfe sind seit 1990 in Deutschland benannt im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Dieses SGB VIII gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die Aufgaben der Schule werden präzisiert in den 16 Schulgesetzen der Bundesländer.
Zwischen den Ländern findet eine inhaltliche Abstimmung in der Kultusministerkonferenz (KMK) statt.
Alle im KJHG benannten Aufgaben sollen die Förderung junger Menschen zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützen. Schulsozialarbeit ist hierbei
in §13a eine eigenständig im KJHG benannte und definierte Aufgabe. Den Weg bis zu diesem Beschluss und eine fachliche Einschätzung bietet der
Artikel von Eckert+Bassarak.
Als Praxisfeld expandiert Schulsozialarbeit seit den 1970er Jahren. Aktuell arbeiten in Deutschland über 13.000 Fachkräfte für Schulsozialarbeit erfolgreich bei freien Trägern, Städten, Kreisen und den Bundesländern. Wieviele es exakt sind, das kann niemand sagen. Einheitliche Statistiken mit klaren Kriterien existieren weder in den Ländern noch im Bund.
Koordinierung der Schulsozialarbeit in NRW
Die 'Kommunale Koordinierung der Schulsozialarbeit' übernehmen Fachkräfte in den Jugendämtern der Städte und Kreise sowie z.T. auch in den Schulverwaltungsämtern oder Bildungsbüros der Kommunen. Als dieses Aufgabenfeld neu eingerichtet wurde, berichtete der LVR im Jahr 2017 an den Landesjugendhilfeausschuss und skizzierte Perspektiven für die zukünftige Ausgestaltung dieser Arbeit. Die Koordierung von Schulsozialarbeit ist eine komplexe Aufgabe angesichts der Vielfalt der Trägermodelle.
Beispiele aus vier Städten:
- In Herne präsentiert die kommunale Koordination ein Einarbeitungskonzept für neue Fachkräfte der Schulsozialarbeit und eine vollständige Übersicht zur Schulsozialarbeit in Herne.
- In Münster stellen sowohl das Amt für Schule und Weiterbildung als auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familie die kommunalen Jugendhilfe-Angebote der Schulsozialarbeit dar.
- Das Jugendamt der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf stellt die eigene Schulsozialarbeit und die Zuständigkeiten für die Koordination auf seiner HP dar.
- Die größte NRW-Stadt Köln hat im Jahr 2022 ihr Konzept inclusive der Koordination überarbeitet und stellt dieses als PDF bereit.
- Eine
Forschungsstelle zum Stand und den Tätigkeitsfeldern der kommunalen Koordination in NRW existiert an der Hochschule Düsseldorf.
- Alle Fachkräfte, die mit der kommunalen Koordinierung von Schulsozialarbeit in NRW beauftragt sind, bilden einen Arbeitskreis, in dem sie Erfahrungen miteinander austauschen. Bei Interesse kann man zu den Sprecher*innen dieses AK Kontakt aufnehmen. Zu den Aufgaben der kommunalen Koordination hat der AK ein "Tätigkeitsprofil der kommunalen Koordination von Schulsozialarbeit in NRW" erstellt, das kompakt alle wesentlichen Aspekte beleuchtet.
Im Jahr 2021 hat der "Fachkreis Schulsozialarbeit NRW" als Fachgremium des MKJFGFI und des MSB seine Arbeit aufgenommen. Hier tagen Fachleute aus den beiden Ministerien mit Vertreter*innen aus dem Landesinstitut QUA-LiS, den Bezirksregierungen, den Landschaftsverbänden, der Kommunalen Koordinierung, dem Städtetag, dem Landeskreistag und dem Städte-und Gemeindebund, sowie aus Gewerkschaften und aus den LAG'en der Schulsozialarbeit, der Jugendsozialarbeit und der 'Freien Wohlfahrtspflege'.